
Erwan von GoElektrik
10. Nov. 2023
Lesezeit:
6 Minuten
Münchner aufgepasst: 500€ Förderung für Ihre Wallbox sichern!

Die Stadt München bietet ein Förderprogramm an, um den Aufbau von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge zu unterstützen.
Aktualisierte Version vom 10. November 2023
E-Mobilität ist auf dem Vormarsch und München unternimmt Maßnahmen, um diesen Trend zu unterstützen. Die Stadt bietet ein Förderprogramm an, um den Aufbau von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge zu unterstützen. Hier sind die wichtigsten Informationen, die Sie benötigen, um zu sehen, ob Sie sich qualifizieren und wie Sie vorgehen müssen, um die Förderung zu beantragen.
Wichtige Punkte vorab
Sie dürfen die Errichtung einer Ladestation oder einer elektrischen Vorrüstung erst nach Erhalt der Bewilligung in Auftrag geben.
Eine Doppelförderung mit Förderprogrammen des Bundes oder des Landes ist ausgeschlossen.
Es werden maximal 50 Ladepunkte und 50 Vorrüstungen pro Kalenderjahr und Antragsteller gefördert.
Voraussetzungen für die Förderung
Sie versorgen die Ladestation mit Ökostrom.
Die Ladestation befindet sich auf Privatgrund im Stadtgebiet München (öffentlich oder nicht öffentlich zugänglich).
In einem Fördervorhaben muss mindestens eine Ladestation mit mindestens einem Ladepunkt errichtet werden.
Beantragung der Förderung
Den Antrag können Sie online im Förderportal der Landeshauptstadt München einreichen. Sie benötigen dafür lediglich ein Angebot. Hier helfen wir gerne mit Kostenlose Angebotserstellung innerhalb weniger Tage. Nutzen Sie dafür unser Online-Formular.

Was wird gefördert?
Elektrische Vorrüstungen für Ladepunkte bis 22 kW (Vor allem für Mehrfamilienhaus Relevant: Lastmanagement etc...)
Ladestationen bis 22 kW in Ein- und Mehrfamilienhaus.
Förderhöhe
Elektrische Vorrüstung für Ladepunkte bis 22 kW: Förderung von 40% der Nettokosten, maximal 1.000 € pro Ladepunkt.
Ladestationen bis 22 kW: Förderung von 40% der Nettokosten, maximal 500 € pro Ladepunkt.
Ladestationen inklusive Vorrüstung ab 22 kW: Förderung von 40% der Nettokosten, maximal 10.000 € pro Ladepunkt.
Gut zu Wissen: Kauf, Miete oder Leasing von Ladeinfrastruktur kann gefördert werden. Dabei werden die Leasing- oder Mietkosten für 3 Jahre gefördert.
Weitere Voraussetzungen
Für jede geförderte Ladeeinrichtung ist eine Haltedauer von 36 Monaten vorgeschrieben. Die Haltedauer beginnt mit der Auszahlung des Förderbetrags.
Geförderte Ladeeinrichtungen müssen innerhalb der Stadtgrenzen Münchens installiert und mit Ökostrom betrieben werden.
Die Errichtung darf nur auf Privatgrund und im öffentlich oder nicht öffentlich zugänglichen Bereich erfolgen.

Unterstützung durch GoElektrik
Sind Sie an der Beantragung einer Förderung für Ihre Ladeinfrastruktur in München interessiert, aber von dem Prozess überwältigt? Bei GoElektrik haben wir die Lösung. Wir erstellen Ihnen in weniger als 48 Stunden ein kostenloses und detailliertes Angebot, das von der Stadt München anerkannt wird.
Damit wird der Beantragungsprozess wesentlich erleichtert und Sie können sorgenfrei in eine nachhaltige Zukunft starten. Hier geht es zum Anfrageformular.
Links und Download
Förderrichtlinie zum Download:
Merkblatt zum Förderverfahren zum Download:
Häufig gestellte Fragen zur Wallbox-Förderung in München
Was beinhaltet die elektrische Vorrüstung?
Die elektrische Vorrüstung beinhaltet alle Arbeiten bis hin zum elektrischen Anschluss am Stellplatz des Ladepunkts, einschließlich der Planung, des Lastmanagements und der Verkabelung. Auch Erdarbeiten, die im direkten Zusammenhang mit der Ladeinfrastruktur stehen, können bei den Kosten der Vorrüstung berücksichtigt werden.
Werden mobile Ladestationen gefördert?
Nein, mobile Ladestationen sind nicht förderfähig, da sie nicht fest mit dem vorhandenen Hausnetz verbunden sind.
Wer kann einen Förderantrag stellen?
Förderanträge können von natürlichen und juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Wohnungseigentümergesellschaften gestellt werden.
Wann darf die Installation der Ladeinfrastruktur beauftragt werden?
Die Installation darf erst nach Erhalt der Freigabe zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn beauftragt werden.
Gilt eine Anzahlung bereits als Kauf?
Ja, eine Anzahlung zählt als geschlossener Kaufvertrag und ist erst nach Erhalt der Freigabe zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erlaubt.
Fazit
Die Stadt München hat ein umfangreiches Förderprogramm aufgelegt, um die Installation von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge zu unterstützen. Achten Sie darauf, alle Voraussetzungen und Bedingungen zu überprüfen, bevor Sie Ihre Investition tätigen. Denken Sie daran: Erst beantragen, dann installieren!
Das könnte Ihnen auch interessieren
Lohnt sich eine Wallbox?
1
Unverbindlich prüfen: Sparpotenzial in einer Minute entdecken
2
Ersparnis sofort sehen: Wie viel Sie mit einer Wallbox sparen.
3
Einfach installiert: Angebot bei GoElektrik einholen

Noch keine eigene Wallbox? Jetzt unverbindlich anfragen!
Angebot in wenigen Tagen
Individuelle Lösung und Beratung
Bequeme online Planung
Wo soll die Wallbox installiert werden?
Die Anfrage ist 100% Kostenlos und unverbindlich.
